Sperrgut (Möbel, Matratzen, Ski etc.)

Sperrgut ist brennbarer Hausrat (Möbel, Matratzen, Kisten, Skis, Skischuhe, Snowboard, Surfbretter, Fenster und dergl.), der nicht via Hauskehricht entsorgt werden kann.
Kleinsperrgut wird wöchentlich, zusammen mit dem üblichen Hauskehricht der GEVAG zugeführt. Verschnürte Bündel oder Schachteln (max. 20 kg. / 1,0m lang / 0,60m im Durchmesser), versehen mit Kleinsperrgutmarken.
Grobsperrgut wird zweimal pro Jahr (Frühling/Herbst), gemäss offizieller Ausschreibung, eingesammelt und entsorgt. Maximal Masse; 40 kg. / 2,0 x 1,0 x 1,0m / versehen mit Grobsperrgutmarken.

Tipps

Brockenhäuser nehmen guterhaltene Möbel meist gratis entgegen!
In einer Tauschbörse oder mit einem Gratisinserat finden Sie vielleicht eine Abnehmerin/einen Abnehmer für das Gut, das Sie nicht mehr brauchen.

Wichtig

Sperrgut, das die aufgeführten Masse überschreitet, muss vom Verursacher selbst in die GEVAG gebracht werden.

Gebühren

siehe Abfallsammlungen

Sammelstellen

Standort
GEVAG

Regelmässige Abfuhr

Regelmässige Abfuhr
Grobsperrgut
Kleinsperrgut