Die Abfuhr erfolgt jeweils am Dienstag. Das Kleinsperrgut ist frühestens 07.00 Uhr und spätestens bis 13.00 Uhr am Sammeltag neben den Untergrundcontainern mit einer Gebührnmarke versehen bereitzustellen. Das Bereitstellen am Vortag oder Vorabend ist verboten. Bitte das Kleinsperrgut nicht in den Untergrundcontainer werfen, sondern davor bereit stellen.
Es wird n u r Kleinsperrgut mitgenommen, welches mit einer Gebührenmarke versehen ist.
Kehrichtgebühren:
Kleinsperrgut Fr. 10.--
Alle brennbaren Abfälle, welche für Kehrichtsäcke und Container zu sperrig sind.
Verschnürte Bündel oder Schachteln (max. 20 kg. / 1,0m lang / 0,60m im Durchmesser). Versehen mit Kleinsperrgutmarke!
Privates Verbrennen ist verboten!
Wiederverwendung prüfen!

Kontakt

Daniel Bürkli
werkamt@untervaz.ch