Bei den Sonderpädagogischen Massnahmen wird zwischen niederschwelligen und hochschwelligen Massnahmen unterschieden. Die Schulträgerschaften gewährleisten das sonderpädagogische Angebot im niederschwelligen, der Kanton Graubünden bzw. das AVS im hochschwelligen Bereich (Art. 47 Schulgesetz, Art. 49 Abs. 1 Schulverordnung). Niederschwellige Schulungs- und Förderformen erfolgen integrativ oder teilintegrativ. Hochschwellige Formen werden integrativ, teilintegrativ oder separativ angeboten.

Unsere schulischen Heilpädagoginnen sind während mindestens 2 Lektionen pro Woche in jeder Klasse des Kindergartens und der Primarschule anwesend. Dies ermöglicht eine frühe Erkennung allfälliger Schwierigkeiten, seien es Lernschwierigkeiten oder Probleme im Sozialverhalten. Die Heilpädagoginnen unterstützen die Schülerinnen und Schüler in den unterschiedlichen Bedürfnissen.

Niederschwellige Angebote:

- Integrative Förderung ohne Lernzielanpassungen
- Integrative Förderung mit Lernzielanpassungen
- Logopädie
- Psychomotoriktherapie
- Deutsch für Fremdsprachige
- Nachteilsausgleich
- Klassenassistenz

Hochschwellige Massnahmen:

- Sonderschulung
- Integrative Sonderschulung

Kontakte:

Schulpsychologischer Dienst 081 257 66 57
Heilpädagogischer Dienst 081 322 91 80

 

Kontakt

Sonderpädagogische Massnahmen
7204 Untervaz