Baukommission
Der Baukommission obliegt die Durchführung des Baubewilligungsverfahrens. Die Zuständigkeit der Baukommission umfasst:
- Überprüfung Baugesuche
 - Erteilung der Baubewilligung (soweit zuständig)
 - Verkehr mit den zuständigen kantonalen Stellen
 - Organisation resp. Durchführung der Bauabnahmekontrollen
 
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt | 
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