Baukommission
Der Baukommission obliegt die Durchführung des Baubewilligungsverfahrens. Die Zuständigkeit der Baukommission umfasst:
- Überprüfung Baugesuche
- Erteilung der Baubewilligung (soweit zuständig)
- Verkehr mit den zuständigen kantonalen Stellen
- Organisation resp. Durchführung der Bauabnahmekontrollen
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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