Feuerverbot im Wald - ab sofort

17. April 2025

Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Das Ausbleiben ergiebiger Niederschläge hat die Waldböden und das Unterholz stark ausgetrocknet. Unter diesen Bedingungen können Brände leicht ausser Kontrolle geraten und sich sehr schnell ausbreiten.

Gemäss Art. 10 Abs. 1 Polizeigesetz kann die Gemeinde bei ausserordentlicher Trockenheit oder Wassermangel auf ihrem Gebiet alle Tätigkeiten verbieten, welche die Brandgefahr erheblich erhöhen.

Im Wald und in Waldesnähe ist deshalb jegliches Feuerentzünden verboten. Im Siedlungsgebiet ist für Feuerstellen ein Waldabstand von 20 Metern einzuhalten. Rauchwaren und Feuerzeuge dürfen nicht achtlos weggeworfen werden.

Für die Aufhebung des Feuerverbotes ist eine mehrtägige intensive Regenperiode erforderlich. Kurze Schauer und Gewitter können die Situation nicht entschärfen.

Zuwiderhandlungen gegen das Feuerverbot werden mit Strafanzeige und Bussgeld geahndet.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für diese Massnahme und bitten dringend um Beachtung.
 

Untervaz, 17.4.2025                                                        Der Gemeindevorstand

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