Eidgenössische Volksabstimmung
Informationen
- Datum
- 27. September 2026, 10.00 Uhr - 11.00 Uhr
- Lokalität
Gemeindehaus, Parterre, Ulmgasse 1
Eidgenössische Vorlagen
Neutralitätsinitiative
- Ergebnis
- Die Gemeinde Untervaz hat diese Vorlage mit 292 Ja-Stimmen zu 479 Nein-Stimmen abgelehnt.
- Beschreibung
Ausgangslage
Die Neutralität der Schweiz ist seit 1848 in der Bundesverfassung verankert. Sie ist international anerkannt und völkerrechtlich abgesichert. Die Schweiz nutzt ihre Neutralität, um ihre Sicherheit, ihre Unabhängigkeit und ihren Wohlstand zu schützen. Die Neutralität trägt dazu bei, dass die Schweiz ihre guten Dienste erbringen kann. Im Einklang mit ihrer Neutralität arbeitet die Schweiz mit anderen Staaten zusammen, um ihre Sicherheit zu stärken. Sie kann auch Sanktionen übernehmen. Damit stützt sie die internationale Ordnung. So hat die Schweiz beispielsweise nach dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine die Sanktionen der EU weitgehend übernommen.
Die Initiative
Die Initiative fordert eine striktere Neutralitätspraxis und will in der Verfassung zusätzlich festschreiben, dass die Neutralität der Schweiz immerwährend und bewaffnet ist. Die Schweiz soll keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis beitreten und auch nicht mit einem solchen zusammenarbeiten – ausser wenn sie militärisch angegriffen wird oder ein solcher Angriff vorbereitet wird. Zudem soll sie sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten beteiligen und keine Sanktionen gegen kriegführende Staaten
ergreifen. Ausgenommen wären Sanktionen der Vereinten Nationen (UNO) sowie Massnahmen, die verhindern, dass Sanktionen umgangen werden. Schliesslich soll die Schweiz ihre Neutralität für ihre Rolle als Vermittlerin nutzen.
Vorlagen
Vorlage
292
479
- Leer
- 2
- Ungültig
- 8
- Stimmberechtigte
- 1'976
- Stimmbeteiligung
- 39.52
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
Ernährungsinitiative
- Ergebnis
- Die Gemeinde Untervaz hat diese Vorlage mit 182 Ja-Stimmen zu 585 Nein-Stimmen abgelehnt.
- Beschreibung
Ausgangslage
Die Bevölkerung in der Schweiz soll jederzeit Zugang zu einer ausreichenden Menge an hochwertigen und bezahlbaren Lebensmitteln haben. Dafür muss der Bund die geeigneten Rahmenbedingungen schaffen. Dieser Auftrag ist in der Bundesverfassung verankert. Aktuell deckt die Schweizer Landwirtschaft etwas weniger als die Hälfte des Bedarfs an Lebensmitteln, der Rest wird aus dem Ausland importiert. Zum Schutz von Umwelt, Biodiversität und Trinkwasser muss die Schweizer Landwirtschaft eine Reihe von Vorgaben erfüllen.
Die Initiative
Die Ernährungsinitiative will, dass die Schweiz deutlich mehr Lebensmittel selbst produziert. So soll die Schweiz weniger abhängig vom Ausland werden. In Zukunft sollen mindestens 70 Prozent der in der Schweiz konsumierten Lebensmittel im Inland hergestellt werden. Um dies zu erreichen, soll die Schweizer Landwirtschaft weniger tierische und mehr pflanzliche Lebensmittel produzieren. Auf diese Weise lassen sich mit der gleichen Fläche mehr Menschen ernähren. Zudem will die Initiative die Umwelt und das Trinkwasser besser schützen sowie die Bodenfruchtbarkeit und die Biodiversität erhalten. Die Landwirtinnen und Landwirte sollen weniger Pflanzenschutzmittel und Dünger einsetzen. Die Ziele sollen innert zehn Jahren nach Annahme der Initiative erreicht werden.
Vorlagen
Vorlage
182
585
- Leer
- 2
- Ungültig
- 8
- Stimmberechtigte
- 1'976
- Stimmbeteiligung
- 39.32
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
Teilrevision der Verfassung des Kantons Graubünden (Stimmrechtsalter 16)
- Ergebnis
- Die Gemeinde Untervaz hat diese Vorlage mit 211 Ja-Stimmen zu 524 Nein-Stimmen abgelehnt.
- Beschreibung
Ausgangslage
Wer im Kanton Graubünden und in den Gemeinden im Kanton abstimmen und wählen will, muss heute mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Wahlen gilt das sowohl für das aktive Wahlrecht (das Recht, jemanden zu wählen) als auch für das passive Wahlrecht (das Recht, sich wählen zu lassen).Die Vorlage
In der Aprilsession 2026 verabschiedete der Grosse Rat eine Teilrevision der Kantonsverfassung zuhanden der Volksabstimmung. Damit werden das Stimmrechtsalter und das aktive Wahlrechtsalter im Kanton Graubünden und in seinen politischen Gemeinden von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Das passive Wahlrecht ist von der Teilrevision nicht betroffen. Auch für Abstimmungen und Wahlen auf Bundesebene bleibt die Altersgrenze bei 18 Jahren.
Vorlagen
Vorlage
211
524
- Leer
- 4
- Ungültig
- 8
- Stimmberechtigte
- 1'976
- Stimmbeteiligung
- 37.8
- Ebene
- Bund
- Art
- -
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Protokoll der eidgenössischen Volksabstimmung vom 27. September 2026 (PDF, 182 kB) | Download | 0 | Protokoll der eidgenössischen Volksabstimmung vom 27. September 2026 |
| Protokoll der kantonalen Volksabstimmung vom 27. September 2026 (PDF, 157 kB) | Download | 1 | Protokoll der kantonalen Volksabstimmung vom 27. September 2026 |
| DE- Volksabstimmung vom 27. September 2026 - Erläuterungen des Bundesrates (PDF, 827 kB) | Download | 2 | DE- Volksabstimmung vom 27. September 2026 - Erläuterungen des Bundesrates |
| Abstimmung GR_270926_deutsch (PDF, 246 kB) | Download | 3 | Abstimmung GR_270926_deutsch |