Absolutes Feuerverbot im Wald

23. Juni 2026

Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Das Ausbleiben ergiebiger Niederschläge und die grosse Hitze haben die Waldböden und das Unterholz stark ausgetrocknet. Unter diesen Bedingungen können Brände leicht ausser Kontrolle geraten und sich sehr schnell ausbreiten.

Auf der Waldbrandgefahrenkarte des Kantons Graubünden unsere Region aktuell mit der Gefahrenstufe 4 (gross) ausgewiesen.

Gemäss Art. 10 Abs. 1 des kommunalen Polizeigesetzes kann die Gemeinde bei ausserordentlicher Trockenheit oder Wassermangel auf ihrem Gebiet Tätigkeiten verbieten, welche die Brandgefahr erheblich erhöhen.

Der Gemeindevorstand erlässt daher per sofort ein absolutes Verbot für das Entzünden von Feuer jeglicher Art im Wald und in Waldesnähe. Im Siedlungsgebiet ist für alle Feuerstellen zwingend ein Waldabstand von mindestens 20 Metern einzuhalten. Zudem dürfen Rauchwaren, Streichhölzer und Feuerzeuge keinesfalls achtlos weggeworfen werden.

Für die Aufhebung dieses Feuerverbots ist eine mehrtägige intensive Regenperiode erforderlich; kurze Schauer und Gewitter reichen nicht aus, um die Situation nachhaltig zu entschärfen.

Das Verbot gilt bis auf Widerruf. Zuwiderhandlungen gegen diese Verfügung werden konsequent mit einer Strafanzeige und einer Busse geahndet.

Wir bitten die Bevölkerung im Interesse der Sicherheit aller um grosses Verständnis für diese Massnahme sowie um deren dringlichste Beachtung.

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