Eidgenössische Volksabstimmung
Informationen
- Datum
- 28. September 2025, 10.00 Uhr - 11.00 Uhr
- Lokalität
Gemeindehaus, Parterre, Ulmgasse 1
- Kontakt
- alban.joos@untervaz.ch
Eidgenössische Vorlagen
Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften
- Ergebnis
- Die Gemeinde Untervaz hat diese Vorlage mit ... Ja-Stimmen zu ... Nein-Stimmen abgelehnt.
- Beschreibung
Ausgangslage
Wer eine Liegenschaft besitzt und diese selbst nutzt, muss den sogenannten Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Im Gegenzug können Schuldzinsen und die Kosten für den Unterhalt vom Einkommen abgezogen werden. Das Parlament hat eine Gesetzesänderung verabschiedet, die die Besteuerung des Eigenmietwerts abschafft und die Abzugsmöglichkeiten einschränkt. Das gilt für Erst- und Zweitliegenschaften. Gleichzeitig hat es eine Verfassungsänderung beschlossen, die es den Kantonen erlaubt, eine besondere Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften einzuführen.Die Reform
Weil Verfassungsänderungen von Volk und Ständen angenommen werden müssen, kommt es zu einer Abstimmung über diese besondere Liegenschaftssteuer. Da die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung mit der Verfassungsänderung rechtlich verknüpft ist, entscheidet die Abstimmung über die ganze Reform: Wird die besondere Liegenschaftssteuer abgelehnt, so bleibt die Besteuerung des Eigenmietwerts bestehen. Die Reform beeinflusst die Steuerlast von Wohneigentümerinnen und -eigentümern und damit auch die Einnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden. Ob es zu Minder- oder Mehreinnahmen kommt, hängt stark vom Hypothekarzinsniveau ab. Bei den Zweitliegenschaften kommt es auch darauf an, ob und wie die Kantone die besondere Liegenschaftssteuer umsetzen. Insbesondere Tourismuskantone könnten Bedarf haben, allfällige Mindereinnahmen bei den Zweitliegenschaften zu kompensieren.
- Stimmberechtigte
- 1'915
- Ebene
- Bund
- Art
- Bundesbeschluss
Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID)
- Ergebnis
- Die Gemeinde Untervaz hat diese Vorlage mit ... Ja-Stimmen zu ... Nein-Stimmen abgelehnt.
- Beschreibung
Ausgangslage
Wer im Internet etwas bestellen oder beantragen will, muss sich unter Umständen ausweisen. Mit dem elektronischen Identitätsnachweis, der sogenannten E-ID, wird man das vollständig digitalisiert tun können. Die E-ID funktioniert wie eine digitale Identitätskarte. Aktuell gibt es in der Schweiz keine E-ID. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben die Einführung im Jahr 2021 abgelehnt, insbesondere weil sie durch private Unternehmen hätte herausgegeben werden sollen.Die Vorlage
Das neue Gesetz schafft die Grundlage für eine staatliche E-ID. Mit dieser können sich die Nutzerinnen und Nutzer gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. So ist es zum Beispiel möglich, damit den elektronischen Führerausweis zu bestellen oder beim Kauf eines Produkts mit Altersvorgaben das Alter nachzuweisen. Die Nutzung der E-ID ist freiwillig und kostenlos. Das neue Gesetz sieht vor, dass der Bund die E-ID herausgibt und die dafür notwendige technische Infrastruktur betreibt. Der Schutz der Privatsphäre und die Datensicherheit sollen so bestmöglich gewährleistet werden. Auch andere Behörden und Unternehmen können die staatliche Infrastruktur nutzen und damit eigene elektronische Nachweise anbieten, zum Beispiel die Wohnsitzbestätigung oder einen Mitgliederausweis. Gegen das E-ID-Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Deshalb kommt es zur Abstimmung.
- Stimmberechtigte
- 1'915
- Ebene
- Bund
- Art
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