Befahren Bergstrassen - Wintersperre Salazerseite
Gerade im Winter belasten die Fahrten die Bergstrassen stark. Vor allem während der Schneeschmelze ist das intensive Befahren der aufgeweichten Naturwege schädigend und führt zu Ausschwemmungen und Fahrspurleisten.
Deshalb gilt ab 23. Dezember 2022 ein allgemeines Winterfahrverbot für jegliche Fahrzeuge für sämtliche Naturstrassen auf der Salazerseite sowie auf dem Teilstück Chäppeli bis Wieseli. Ausserdem wird die neue Meliorationsstrasse Pramaengel bis Zalt erst im Frühling 2023 in Betrieb genommen.
Ebenfalls gilt ein allgemeines Schneeräumungsverbot auf dem gesamten Bergstrassennetz (nur mit Ausnahmebewilligung der Gemeinde).
Wir machen die Bevölkerung auf Art. 7 des Reglements über das Befahren der Gemeindestrassen im Berggebiet mit Motorfahrzeugen aufmerksam. Der Gemeindevorstand kann, gestützt auf Art. 8 des Reglements bei Widerhandlungen Bussen bis zu CHF 1'000, im Wiederholungsfall bis zu CHF 5'000 verfügen, sowie bei Missbrauch allfällige Bewilligungen entziehen. Auch weisen wir darauf hin, dass das unnötige Befahren auf Wiesen bereits nach Art. 699 ZGB unzulässig ist, weil es nicht als zulässige Ausübung des Zutrittsrechts bezeichnet werden kann. Beobachtungen bitten wir umgehend der Gemeindeverwaltung zu melden.
Untervaz, 16.12.2022 Der Gemeindevorstand