Einbürgerungsverfahren/Gemeinde |
Das ordentliche Einbürgerungsverfahren wird durch das kantonale Recht geregelt. Stets ist jedoch eine Einbürgerungsbewilligung der Bundesbehörden erforderlich. In unserer Gemeinde entscheidet die Gemeindeversammlung auf Antrag des Gemeindevorstandes über Einbürgerungsgesuche. Über erleichterte Einbürgerungen entscheidet das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement nach Anhörung des betroffenen Kantons. |
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite: |
zugehörige Dienstleistungen: | Einbürgerungsverfahren |
Ansprechspersonen: | Hitz Irene |
zuständig: | Gemeindeschreiberin |
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