Prämienverbilligung (Krankenkasse)

Grundsatz
Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Verbilligung der Krankenversicherungsprämien beantragen.

Wie gehen Sie vor?
Die Formulare zur Anmeldung der individuellen Prämienverbilligung können online unter www.sva.gr.ch ausgefüllt oder bei der Gemeindeverwaltung in Papierform bezogen werden.

Tel.: 081 300 07 30
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