Grundsatz
Die Beratungsstellen der Opferhilfe stehen allen betroffenen Personen einer Straftat und ihren nahestehenden Angehörigen offen. Ihre Anliegen werden vertraulich behandelt. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstehen der Schweigepflicht. Sie können sich auch anonym beraten lassen. Strafbare Handlungen sind beispielsweise
-Körperverletzungen (durch Gewalt oder Verkehrsunfall)
-Tötung eines Angehörigen oder einer nahestehenden Person
-Drohung, Nötigung, Freiheitsberaubung oder Geiselnahme
-Vergewaltigung, sexuelle Nötigung oder sexuelle Handlungen mit Kindern

Wie gehen Sie vor?
Setzen Sie sich direkt mit der spezialisierten Opferhilfeberatung in Verbindung:
Opferhilfe Graubünden
Klostergasse 5
7000 Chur
Telefon 081 257 31 50

Weitere Notfalladressen:
-Polizei-Notrufzentrale 117
-Die Dargebotene Hand, Telefon 143
-Frauenhaus Graubünden, Chur, Telefon 081 252 38 02