Grundsatz

Das Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe im Kanton Graubünden vom 7.12.1986 (BR 546.100) bildet die Grundlage für die Sozialberatung der kommunalen und regionalen Sozialdienste. Die öffentliche Sozialberatung steht Personen aller Altersstufen und Familien offen, die Hilfe benötigen. Die Sozialdienste sind bestrebt, durch Beratung, Betreuung, Vermittlung von Dienstleistungen und durch Sachhilfe künftigen Schwierigkeiten vorzubeugen sowie Notlagen und deren Ursachen zu beseitigen oder zu vermindern. Die Sozialhilfe bezweckt Hilfe zur Selbsthilfe und Förderung der Eigenverantwortung. Sie wird solange gewährt, bis die Verhältnisse gefestigt sind. Wie gehen Sie vor? In der Gemeinde Untervaz ist der Regionale Sozialdienst Prättigau/Herrschaft Fünf Dörfer, in Landquart, für die Bearbeitung Ihrer Fragen zuständig.

Regionaler Sozialdienst Prättigau/Herrschaft/Fünf Dörfer
Bahnhofplatz 3B
7302 Landquart
Tel.: 081 257 66 23
E-Mail: rsd.landquart@soa.gr.ch