Für jeden über drei Monate alten Hund ist folgende Hundesteuer zu entrichten: Erster Hund Fr. 130.--; für jeden weiteren Hund Fr. 260.--.

Empfängern von Ergänzungsleistungen und von öffentlicher Unterstützung wird die Hundesteuer auf Gesuch hin erlassen. Dem Gesuch ist kantonale Verfügung über die Ergänzungsleistung oder die Verfügung über die Sozialhilfe beizulegen.

Hundehalter die auf der Gemeindekanzlei registriert sind, erhalten jeweils Anfang Jahr automatisch eine Rechnung für die Hundesteuer. Damit das Hunderegister nachgeführt werden kann, machen wir die Hundehalter darauf aufmerksam, dass sämtliche Mutationen wie Anmeldung, Besitzerwechsel, Adressänderungen, Todesdatum des Hundes dem AMICUS, Telefon 0848 777 100, www.amicus.ch sowie der Gemeindeverwaltung zu melden sind.
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