AbfallsammlungenReguläre Sammlungen
Grobsperrgut
Zweimal pro Jahr (Frühling/Herbst). Alle brennbaren Abfälle, z.B. Holz Bettgestelle, Matratzen, Kisten, Ski, Fenster etc. (max. 40 kg. / 2,0 x 1,0 x 1,0m) versehen mit einer Grobsperrgutmarke! Privates Verbrennen ist verboten! Wiederverwendung prüfen! Sperrgut, welches die aufgeführten Masse überschreitet, muss vom Verursacher selbst in die KVA gebracht werden. |
An den im Bezirksamtsblatt und am Schwarzen Brett veröffentlichten Sammeltagen, ab den mit "K" bezeichneten Kehrichtplätzen. Das Grobsperrgut, ist bis 09.00 Uhr am Sammeltag bereitzustellen, d.h. dass das Bereitstellen am Vortag/Vorabend verboten ist. Es wird n u r Grobsperrgut mitgenommen, welches mit einer Gebührenmarke versehen ist. Kehrichtgebühren: Grobsperrgut Fr. 15.-- |
| Kontakt | | Werkmeister Urban Joos |
| E-Mail | | werkamt@untervaz.ch |
| Materialien | | Sperrgut (Möbel, Matratzen, Ski etc.) |
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Hauskehricht
Alles, was wiederverwertbar oder kompostiert werden kann, gehört n i c h t dazu. Privates Verbrennen ist verboten! |
Die Abfuhr erfolgt jeweils am Dienstagnachmittag, 13.00 Uhr, ab den mit "K" bezeichneten Sammelplätzen. Die Säcke sind frühestens 07.00 Uhr/spätestens bis 13.00 Uhr am Sammeltag bereitzustellen, d.h. dass das Bereitstellen von Kehricht am Vortag/Vorabend verboten ist. Kehrichtsäcke (nicht gemeindeeigene Kehrichtsäcke), welche nicht mit einer Gebührenmarke versehen sind, werden n i c h t mitgenommen. Kehrichtgebühren 17 l-Sack (Rolle à 10 Stk.) Fr. 15.-- 35 l-Sack (Rolle à 10 Stk.) Fr. 25.-- 60 l-Sack (Rolle à 10 Stk.) Fr. 45.-- 110 l-Sack (Rolle à 10 Stk.) Fr. 75.-- Kontainerleerungsmarke Fr. 50.-- Kontainerjahresgebühr Fr. 2'440.--/pro Stk. und Jahr |
| Kontakt | | Werkmeister Urban Joos |
| E-Mail | | werkamt@untervaz.ch |
| Materialien | | Hauskehricht |
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Kleinsperrgut
Alle brennbaren Abfälle, welche für Kehrichtsäcke und Container zu sperrig sind. Verschnürte Bündel oder Schachteln (max. 20 kg. / 1,0m lang / 0,60m im Durchmesser). Versehen mit Kleinsperrgutmarke! Privates Verbrennen ist verboten! Wiederverwendung prüfen! |
Die Abfuhr erfolgt jeweils am Dienstagnachmittag, 13.00 Uhr, ab den mit "K" bezeichneten Sammelplätzen. Das Kleinsperrgut, ist frühestens 07.00 Uhr/spätestens bis 13.00 Uhr am Sammeltag bereitzustellen, d.h. dass das Bereitstellen am Vortag/Vorabend verboten ist. Es wird n u r Kleinsperrgut mitgenommen, welches mit einer Gebührenmarke versehen ist. Kehrichtgebühren: Kleinsperrgut Fr. 10.-- |
| Kontakt | | Werkmeister Urban Joos |
| E-Mail | | werkamt@untervaz.ch |
| Materialien | | Sperrgut (Möbel, Matratzen, Ski etc.) |
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Papier/Karton
Durch die Schule, drei - bis viermal jährlich, an den mit "Flugblättern" und im Bezirksamtsblatt veröffentlichten Sammeltagen |
Altpapier und Karton ist gebündelt und verschnürt bis 08.30 Uhr an der Strasse oder an den mit "K" bezeichneten Sammelplätzen bereitzustellen. Papierschnitzel werden n i c h t angenommen. Diese müssen mit der Kehrichtabfuhr entsorgt werden. Vertrauliche Dokumente und Druckerzeugnisse, welche nicht in die Hände von Schulkinder gehören, sind anderweitig (Kehrichtabfuhr) zu entsorgen. In Säcken verpacktes oder nicht gebündeltes Material wird n i c h t eingesammelt! |
| Kontakt | | Werkmeister Urban Joos |
| E-Mail | | werkamt@untervaz.ch |
| Materialien | | Papier und Karton |
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