Eidgenössische Volksabstimmung

Informationen

Datum
25. September 2022
Lokalität

Gemeindehaus, Parterre, Ulmgasse 1

Kontakt
Alban Joos

Eidgenössische Vorlagen

Massentierhaltungsinitiative

Abgelehnt
Ergebnis
Die Gemeinde Untervaz hat diese Vorlage mit 299 Ja-Stimmen zu 542 Nein-Stimmen abgelehnt.
Beschreibung

Die Schweiz hat eines der weltweit strengsten Gesetze zum Schutz der Tiere. Würde und Wohlergehen von Tieren sind geschützt, unabhängig davon, wie viele Tiere an einem Ort gehalten werden.

Der Bund fördert zudem landwirtschaftliche Produktionsformen, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind. Das schreibt die Verfassung vor. Immer mehr Nutztiere leben in speziell tierfreundlichen Ställen und haben regelmässig Zugang ins Freie.

Die Initiative will den Schutz der Würde von Nutztieren wie Rindern, Hühnern oder Schweinen in die Verfassung aufnehmen. Sie will zudem die Massentierhaltung verbieten, weil dabei das Tierwohl systematisch verletzt werde.

Der Bund müsste strengere Mindestanforderungen festlegen für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den Zugang ins Freie, die Schlachtung und die maximale Gruppengrösse pro Stall. Diese Anforderungen müssten mindestens den Bio-Suisse-Richtlinien von 2018 entsprechen und alle Landwirtschaftsbetriebe müssten sie bei der Tierhaltung einhalten.

Die Anforderungen würden auch für den Import von Tieren und Tierprodukten wie auch von Lebensmitteln mit Zutaten tierischer
Herkunft gelten.

Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative "Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)" annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 35,55 %
299
Nein-Stimmen 64,45 %
542
Stimmberechtigte
1'870
Stimmbeteiligung
44.47%
Ebene
Bund
Art
Initiative

Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer

Angenommen
Ergebnis
Die Gemeinde Untervaz hat diese Vorlage mit 483 Ja-Stimmen zu 361 Nein-Stimmen angenommen.
Beschreibung

Die finanzielle Stabilität der AHV ist in Gefahr, weil geburtenstarke Jahrgänge das Pensionsalter erreichen und die Lebenserwartung steigt. Die Einnahmen der AHV reichen in wenigen Jahren nicht mehr aus, um alle Renten zu finanzieren.

Die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) soll die Renten der AHV für die nächsten rund zehn Jahre sichern. Sie sieht sowohl Einsparungen als auch Mehreinnahmen vor.

Zwei Vorlagen – eine Reform

Die AHV-Reform besteht aus zwei Vorlagen:

  • die Erhöhung der Einnahmen
  • die Anpassung der Leistungen der AHV

Die beiden Vorlagen sind miteinander verknüpft; wenn eine der beiden abgelehnt wird, scheitert die ganze Reform.

Erhöhung der Einnahmen

Zusätzliche Einnahmen bringt die Erhöhung der Mehrwertsteuer zu Gunsten der AHV: Der reduzierte Steuersatz wird von 2,5 auf
2,6 Prozent erhöht, der Normalsatz von 7,7 auf 8,1 Prozent.

Anpassung der Leistungen der AHV

Neu gilt ein einheitliches Rentenalter von 65 Jahren für Frauen und Männer. Das Rentenalter der Frauen wird schrittweise von 64 auf 65 erhöht. Diese Erhöhung wird mit Ausgleichsmassnahmen abgefedert: Tritt die Reform wie geplant im Jahr 2024 in Kraft, werden sich Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 zu besseren Bedingungen vorzeitig pensionieren lassen können oder einen Zuschlag auf ihren AHV-Renten erhalten, wenn sie bis 65 arbeiten. Die Reform bringt zudem mehr Flexibilität: Es wird möglich sein, den Übergang in den Ruhestand zwischen 63 und 70 frei zu wählen und die Erwerbstätigkeit dank Teilrenten schrittweise zu reduzieren.

Formulierung
Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2021 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der MWST annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 57,23 %
483
Nein-Stimmen 42,77 %
361
Stimmberechtigte
1'870
Stimmbeteiligung
44.63%
Ebene
Bund
Art
Bundesbeschluss

Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 21)

Angenommen
Ergebnis
Die Gemeinde Untervaz hat diese Vorlage mit 459 Ja-Stimmen zu 390 Nein-Stimmen angenommen.
Beschreibung

Die finanzielle Stabilität der AHV ist in Gefahr, weil geburtenstarke Jahrgänge das Pensionsalter erreichen und die Lebenserwartung steigt. Die Einnahmen der AHV reichen in wenigen Jahren nicht mehr aus, um alle Renten zu finanzieren.

Die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) soll die Renten der AHV für die nächsten rund zehn Jahre sichern. Sie sieht sowohl Einsparungen als auch Mehreinnahmen vor.

Zwei Vorlagen – eine Reform

Die AHV-Reform besteht aus zwei Vorlagen:

  • die Erhöhung der Einnahmen
  • die Anpassung der Leistungen der AHV

Die beiden Vorlagen sind miteinander verknüpft; wenn eine der beiden abgelehnt wird, scheitert die ganze Reform.

Erhöhung der Einnahmen

Zusätzliche Einnahmen bringt die Erhöhung der Mehrwertsteuer zu Gunsten der AHV: Der reduzierte Steuersatz wird von 2,5 auf
2,6 Prozent erhöht, der Normalsatz von 7,7 auf 8,1 Prozent.

Anpassung der Leistungen der AHV

Neu gilt ein einheitliches Rentenalter von 65 Jahren für Frauen und Männer. Das Rentenalter der Frauen wird schrittweise von 64 auf 65 erhöht. Diese Erhöhung wird mit Ausgleichsmassnahmen abgefedert: Tritt die Reform wie geplant im Jahr 2024 in Kraft, werden sich Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 zu besseren Bedingungen vorzeitig pensionieren lassen können oder einen Zuschlag auf ihren AHV-Renten erhalten, wenn sie bis 65 arbeiten. Die Reform bringt zudem mehr Flexibilität: Es wird möglich sein, den Übergang in den Ruhestand zwischen 63 und 70 frei zu wählen und die Erwerbstätigkeit dank Teilrenten schrittweise zu reduzieren.

Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Alter- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) (AHV 21) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 54,06 %
459
Nein-Stimmen 45,94 %
390
Stimmberechtigte
1'870
Stimmbeteiligung
44.89%
Ebene
Bund
Art
Bundesbeschluss

Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer

Angenommen
Ergebnis
Die Gemeinde Untervaz hat diese Vorlage mit 416 Ja-Stimmen zu 374 Nein-Stimmen angenommen.
Beschreibung

Der Bund erhebt auf Einkommen aus Zinsen eine Verrechnungssteuer von 35 Prozent. In der Schweiz wohnende Privatpersonen können diese zurückfordern, wenn sie die Zinsen in der Steuererklärung angeben. Auf Zinsen aus Obligationen fällt die Verrechnungssteuer nur an, wenn die Obligationen in der Schweiz ausgegeben wurden. Dies ist ein Nachteil für die Schweizer Wirtschaft. Um Geld aufzunehmen, geben viele Unternehmen ihre Obligationen deshalb in Ländern aus, in denen keine Verrechnungssteuer erhoben wird.

Schweizer Unternehmen sollen Obligationen vermehrt in der Schweiz ausgeben. Darum werden mit der Vorlage inländische Obligationen von der Verrechnungssteuer befreit. Schweizer Obligationen würden so für Anlegerinnen und Anleger attraktiver.

Weiter fällt mit der Vorlage auch die Umsatzabgabe für inländische Obligationen und weitere Wertpapiere weg. Diese muss heute beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren bezahlt werden.

Beide Massnahmen kämen der Schweizer Wirtschaft zugute. Im günstigsten Fall könnte sich die Reform bereits im Jahr des Inkrafttretens selbst finanzieren. Gegen die Reform wurde das Referendum ergriffen. Das Komitee geht davon aus, dass die Vorlage mehr Steuerhinterziehung zur Folge haben wird. 

Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz, VStG) (Stärkung des Fremdkapitalmarkts) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 52,66 %
416
Nein-Stimmen 47,34 %
374
Stimmberechtigte
1'870
Stimmbeteiligung
42.64%
Ebene
Bund
Art
Bundesbeschluss
Name
Abstimmungsprotokoll_vom_25.9.22.pdf Download 0 Abstimmungsprotokoll_vom_25.9.22.pdf